Drei Einsätze wegen Verbrennen von Baumschnitt und Gartenabfällen

Kirchdorf/15.04.2020/MS - Die Feuerwehr Kirchdorf hatte binnen weniger Tage, drei Einsätze wegen dem Verbrennen von Astwerk und Gartenabfällen. Anlassgemäß möchten wir darauf hinweisen, dass dies in Bayern innerorts grundsätzlich verboten ist. Außerorts ist es nur für sehr wenige Ausnahmen erlaubt. Zuwiderhandlungen können ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen.

Aktuell herrscht extreme Trockenheit in Bayern, aus diesem Grund ist die Wald- und Vegatationsbrandgefahr sehr hoch. Dies gilt natürlich auch für Wiesen, Schilfflächen und Ähnlichem.
Aufgrund von Trockenheit sollte man in diesen Tagen bzw. in regenarmen Perioden, grundsätzlich keine Feuer im Freien entfachen.

ABER: Äste oder Gartenabfälle aus dem privaten Bereich dürfen nicht verbrannt werden, weder innerorts noch außerorts.

Wie lange sind Feuer im Garten in Bayern schon verboten?

Im Prinzip seit dem 01.07.2017. An diesem Tag trat eine Novellierung der Bayerischen Pflanzenabfall-Verordnung in Kraft. Grund für die Änderung der Verordnung war u. a. die Luftreinhalteverordnung des Freistaats.
Es wurde vor allem ein rechtliches Schlupfloch geschlossen. Seit 07-2017 können Gemeinden in ihren Satzung kein Verbrennen mehr für gewisse Monate im Jahr erlauben - nun ist es generell verboten. Abfall heißt nun Wertstoff.

Darf ich also als Privater in meinem Garten gar kein Feuer mehr machen?
Im privaten Bereich sind Lagerfeuer und Grillfeuer erlaubt, so lange der Abstand zu Gebäuden von mindestens 5 Metern eingehalten werden kann. Allerdings sollte man aber auch hier auf den Rauch achten, damit die Nachbarn nicht leiden müssen.



Bild: Symbolbild (c) pixabay, Dies ist ein sog. Wiedfeuer, d.h. Verbrennung von Ästen, Zweigen, Holz, Abfällen aus der Landwirtschaft, etc.

 

Was ist mit einem Feuer, das ich außerhalb der Ortschaft machen möchte, das darf ich doch, oder?
Grundsätzlich leider nein.
Außerorts können speziell für die Landwirtschaft, aber auch für Kleingärtner, Sondergenehmigen durch die Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft, für sogenannte Wiedfeuer erteilt werden, wenn wichtige oder besondere Gründe vorliegen. Dies sind beispielsweise Schädlingsbefall (Borkenkäfer) oder Pflanzenkrankheiten. Die Abbrände müssen begründet werden und unter strengen Richtlinien erfolgen. So müssen beispielsweise zu Gebäuden mindestens 100 m Abstand eingehalten werden. Zuwiderhandlungen und illegale Feuer können ein Ordnungwidrigkeitsverfahren nach sich ziehen. Weitere Regelungen finden Sie nachfolgend im "Merkblatt" des Landratsamt´s Kelheim.

Desweiteren ist eine Rauch- und Geruchsbelästigung von Anwohnern zu vermeiden. Die Wiedfeuer müssen bei der VG Siegenburg angemeldet werden. Hilfreich ist darüber hinaus, einen der beiden zuständigen Feuerwehrkommandanten zu informieren.
Bei einer Alarmierung muss die Feuerwehr jedoch in jedem Fall ausrücken, selbst wenn ein Wiedfeuer im Vorhinein gemeldet wurde.

 

DOWNLOAD - Merkblatt zum Verbrennen von Gartenabfällen - Landkreis Kelheim


Weitergehende Information:

Rechtliche Grundlage: Bayerische Pflanzenabfall-Verordnung - PflAbfV

 


Bericht: Michael Schiller, Feuerwehr Kirchdorf 2020

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